Festival AGB

BANG YOUR HEAD!!!
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters:

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte erkennt der Besucher die Vertragsbedingungen des Veranstalters an. Sie umfassen die folgend aufgeführten Rechte und das Festival ABC.

Veranstalter ist:

SASSE WERBEAGENTUR
Horst E. Franz
Im Hirschgarten 9
72108 Rottenburg-Ergenzingen
Tel.: 07457-9446-0
Fax: 07457-9446-99

Mitglied im bdkv Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V.

Ust.-ID-Nr. DE146928819

Das BANG YOUR HEAD!!! Festival findet auf dem ausgewiesenen Festivalgelände in Balingen statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Festival-, Camping und/oder Parkticket gewährt wird. Dazu gehören insbesondere das gesamte Messegelände Balingen (Im Gehrn, Auf Stetten, 72336 Balingen) inklusive der Räumlichkeiten der volksbank*messe, die ausgewiesenen Campingareale und die ausgewiesenen Parkzonen. Diese AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.

Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte ("Besucher") und dem Veranstalter. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Beim Erwerb mehrerer Eintrittskarten bei einem einzelnen Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung.

I. ALLGEMEINES

1. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Besucher und dem Veranstalter zustande.

2. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB an und nimmt zur Kenntnis, dass diese zusätzlich alle Inhalte des Festival ABCs umfassen, die für Zutritt und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände und den offiziellen Camping- und Parkflächen, die im Rahmen der Veranstaltung genutzt werden können, betreffen. Es gelten außerdem die Park- und Campingordnung/-AGB des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

3. Vor dem erstmaligen Betreten des Festivalgeländes und/oder eines ausgewiesenen Campingareals werden die für diesen Bereich erforderlichen Eintrittskarten komplett entwertet. Der Besucher erhält ein Armband, das die Auslasskarte ersetzt und um das Handgelenk getragen werden muss. Der erneute Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit unversehrtem und verschlossenem Armband möglich. Unverschlossene oder beschädigte Armbänder verlieren ihre Gültigkeit.

4. Hinsichtlich Zutritt zum und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingflächen gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 5 Jahren haben keinen Zutritt zum Veranstaltungsgelände. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren dürfen das Veranstaltungsgelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG betreten. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch auf dem Campinggelände aufhalten, dies jedoch nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person.

5. Das Mitbringen von Tieren und potentiell gefährlicher Gegenstände wie Glasbehälter, Flaschen, Plastikflaschen, Tetrapaks, Dosen, Plastikkanister, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, CS Gas, Pfefferspray, brennbare Flüssigkeiten, Himmelslaternen, lärmerzeugende Gegenstände, Druck- und Flüssiggase sowie Waffen auf das Messegelände ist generell untersagt. Ebenso untersagt ist das Tragen von Shirts rechtsradikaler Bands oder mit rechtsradikalen Parolen. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden.

6. Das Recht des Veranstalters, Besuchern den Einlass aus wichtigem Grund und gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte zu verwehren, bleibt vorbehalten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder andere Besucher gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

7. Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste und Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher, sonstige Dritte, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können gegen Gebühr in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden.

8. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Verluste und Schäden gleich welcher Art ist generell ausgeschlossen, soweit die Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

9. Wertgegenstände können gegen Gebühr in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden. Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in Schließfächern deponiert werden, ist ausgeschlossen.

10. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter empfiehlt, im Rahmen des Veranstaltungsbesuchs und insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen Ohrstöpsel zu verwenden sowie einen Platz im Zuschauerraum zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist. Geeigneter Gehörschutz kann auf dem Veranstaltunsgelände erworben werden.

11. Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr (Nennwert der Eintrittskarte). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch in Höhe des Nennwerts der Eintrittskarte nur bis zum Veranstaltungstermin.

12. Die Veranstaltung wird grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal bedeuten, wird die Veranstaltung zeitweise unterbrochen oder endgültig abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

13. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke einzelner Künstlerdabietungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Im Falle von Programmänderungen und/oder der Absage/Streichung einzelner Darbietungen aus dem Programm (auch von Hauptacts) hat der Besucher grundsätzlich keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen.

14. Das Mitbringen von Bild- und Ton-Aufzeichnungsgeräten, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung oder Genehmigung des Veranstalters untersagt. Untersagt ist auch die Herstellung von Bild-, Bild-Ton- bzw. Tonaufnahmen mit gebräuchlichem Equipment (Handykamera, GoPro etc.), soweit die Aufnahmen nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen. Der Einsatz von Drohnen ist grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften berechtigt, Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Gezielte Missachtung des Aufnahmeverbots wird strafrechtlich verfolgt.

15. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen zu erstelllen,, die den Besucher als Zuschauer der Veranstaltung zeigen können. Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung und Verwertung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein - insbesondere, aber nicht abschließend zur Berichterstattung in den Medien des Veranstalters Medien (eingeschlossen Internet-Präsenzen), auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung der Veranstaltung.

16. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Besucher verpflichten sich ausdrücklich, Eintrittskarten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf mit Gewinn ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten bei einem berechtigten Interesse grundsätzlich zu, es sei denn, gegen den Dritten besteht ein Hausverbot, das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte zzgl. etwaiger Gebühren, es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf, die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit nicht autorisierten Werbemaßnahmen oder Gewinnspielen. Der Erwerber einer Eintrittskarte verpflichtet sich, bei Veräußerung oder entgeltfreien Weitergabe dieser auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren.

17. Ein Verstoß gegen die in Absatz 14 genannten Bedingungen führt ggfs. zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung. Dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte von einem Dritten gutgläubig erworben wurde. Die Eintrittskarte verliert in diesem Fall ihre Gültigkeit, und der Veranstalter ist zu deren entschädigungslosen Einzug berechtigt. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen anbietet oder weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht, die nach billigem Ermessen vom Veranstalter festgelegt wird. Die Höhe der Vertragsstrafe, die im Höchstfall 2500,00 EUR betragen darf, kann der Besucher vom sachlich zuständigen Gericht auf Angemessenheit überprüfen lassen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche von Veranstalter wegen des Verstoßes anzurechnen.

18. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

19. Der Veranstalter behält sich vor, auf dem Festivalgelände in Teilen oder ganzheitlich ein Cashless Payment System zum kontaktlosen elektronischen Bezahlen einzuführen. Art und Umfang werden alleine vom Veranstalter bestimmt. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Bezahlverfahren.

20. Die Benutzung der Park- und Campingflächen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

21. Es dürfen am und rund um das Festivalgelände ausschließlich die Parkflächen genutzt werden, die als solche ausgewiesen sind. Anordnungen des Personals ist dabei Folge zu leisten. Bei Verlassen einer Parkfläche besteht keine Garantie auf eine Rückkehrmöglichkeit zum selben Stellplatz. Bei schlechten Boden- und Wegeverhältnissen können befristet Fahrverbote angeordnet werden. Verkehrs-, Flucht- und Rettungs-/Brandschutzwege müssen freigehalten werden: Es darf auf diesen weder geparkt noch gecampt werden, sodass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Bei Zuwiderhandlung erfolgt kostenpflichtiges Umstellen oder Abschleppen des Fahrzeugs.

Hinweis: Die örtliche Polizeibehörde bat uns anzukündigen, dass im Rahmen des Festivals bei An- als auch bei Abreise Alkoholkontrollen durchgeführt werden!

22. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingflächen ausgewiesenen Plätzen genehmigt. Anordnungen des Personals ist dabei Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige gerechnet werden. Die Campingflächen werden nur für die Dauer des Festivals als solche angelegt. Das Campen außerhalb dieser Zeiten ist daher untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis vom Campinggelände und ggfs. eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Kaufgebühren für Campingkarten, die versehentlich erworben wurden, werden NICHT zurückerstattet!

Hinweis: Wir bitten, die Campingtickets über www.bang-your-head.de/shop im Vorverkauf zu erstehen.

23. Zeltbauten müssen stand- und wettersicher sein. Der Besucher ist für die Verkehrssicherheit seiner Zeltbauten selbst verantwortlich.

24. Ergänzend zu den AGB und den Inhalten des Festival ABCs gelten ggfs. aktuelle Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie aktuelle Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters www.bang-your-head.de und der offiziellen Facebook-Seite.

25. Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Besucher wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

26. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

27. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

28. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung, der Veranstalter behält sich vor Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden nur in solchen nachbezeichneten besonderen Fällen vorgenommen. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartige Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat schriftlich beim Veranstalter eingehen.

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