Camping AGB

BANG YOUR HEAD!!!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Campingplätze

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte erkennt der Besucher die Vertragsbedingungen des Veranstalters an. Sie umfassen die folgend aufgeführten Rechte und das Festival ABC.

Veranstalter ist:

SASSE WERBEAGENTUR
Horst E. Franz
Im Hirschgarten 9
72108 Rottenburg-Ergenzingen
Tel.: 07457-9446-0
Fax: 07457-9446-99

Mitglied im Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) e. V

Ust.-ID-Nr. DE146928819

Das BANG YOUR HEAD!!! Festival findet auf dem ausgewiesenen Festivalgelände in Balingen (Messegelände Balingen, Im Gehrn, Auf Stetten, 72336 Balingen) statt.

Diese AGB gelten zwischen dem Käufer eines BANG YOUR HEAD!!! Camping- und/oder KFZ-Tickets ("Besucher") und dem Veranstalter. Mit dem Erwerb eines Camping- und/oder KFZ-Tickets schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Vertrag. Beim Erwerb mehrerer solcher Tickets bei einem einzelnen Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Nutzung der Park- und/oder Campingflächen der Veranstaltung.

Diese AGB gelten für alle Park- und Campingflächen, die für Besucher der Veranstaltung ausgewiesen sind.

Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB an und nimmt zur Kenntnis, dass diese zusätzlich alle Inhalte des Festival ABCs umfassen, die für Zutritt und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände und den offiziellen Camping- und Parkflächen, die im Rahmen der Veranstaltung genutzt werden können, betreffen. Es gelten außerdem die Park- und Campingordnung/-AGB des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

1. Die Benutzung der Park- und Campingflächen ist kostenpflichtig und nicht im Eintrittspreis für das Festivalgelände enthalten. Es gelten die jeweils gültigen vom Veranstalter veröffentlichten Preise. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

2. Auf allen Park- und Campingflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

3. Mit dem Veranstalter und/oder der Messe Balingen ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung der Park- und Campingflächen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher, sonstige Dritte, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können gegen Gebühr in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden. Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in Schließfächern deponiert werden, ist ausgeschlossen.Die Haftungsbeschränkungen unterliegen den Einschränkungen gemäß der Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstaltung.

4. Kaufgebühren für Park- und/oder Campingtickets, die versehentlich erworben wurden, werden NICHT zurückerstattet!

5. Die Campingflächen werden nur für die Dauer des Festivals als solche angelegt. Das Campen außerhalb dieser Zeiten ist daher untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis vom Campinggelände und ggfs. eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

6. Es dürfen am und rund um das Festivalgelände ausschließlich die Parkflächen genutzt werden, die als solche ausgewiesen sind. Anordnungen des Personals ist dabei Folge zu leisten. Bei Verlassen einer Parkfläche besteht keine Garantie auf eine Rückkehrmöglichkeit zum selben Stellplatz. Bei schlechten Boden- und Wegeverhältnissen können befristet Fahrverbote angeordnet werden. Verkehrs-, Flucht- und Rettungs-/Brandschutzwege müssen freigehalten werden: Es darf auf diesen weder geparkt noch gecampt werden, sodass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Bei Zuwiderhandlung erfolgt kostenpflichtiges Umstellen oder Abschleppen des Fahrzeugs.

7. In den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Park- und Campingflächen sowie dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes, der Campingflächen und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Eine Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand, von dem Gefahr ausgehen könnte, abgestellt wurde.

8. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingflächen ausgewiesenen Plätzen genehmigt. Anordnungen des Personals ist dabei Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige gerechnet werden.

9. Campen direkt am eigenen KFZ ist grundsätzlich erlaubt, ein Anspruch darauf besteht seitens des Besuchers jedoch nicht. Die Zeltbauten müssen stand- und wettersicher sein und der Besucher ist für die Verkehrssicherheit der von ihm aufgebauten Einrichtungen verantwortlich.

10. Zeltbauten müssen stand- und wettersicher sein. Der Besucher ist für die Verkehrssicherheit seiner Zeltbauten selbst verantwortlich. Der Aufbau von Großraumzelten ist untersagt. Nicht verkehrssichere Zeltbauten und unerlaubte Großraumzelte können auf Kosten des Besuchers abgebaut und vom Platz entfernt werden.

11. Bei schlechten Boden- und Wegeverhältnissen können befristet Fahrverbote angeordnet werden.

12. Verkehrs-, Flucht- und Rettungs-/Brandschutzwege müssen freigehalten werden. Es darf auf diesen weder geparkt noch gecampt werden, sodass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Bei Zuwiderhandlung erfolgt kostenpflichtiges Umstellen oder Abschleppen des Zeltes und/oder Fahrzeugs.

13. Die Öffnungszeiten der einzelnen Campingplätze sind den Angaben des Festival-ABCs auf der Veranstaltungs-Homepage zu entnehmen. Die Abreise muss an allen Campingplätzen spätestens am Sonntag nach dem Festival bis 12:00 Uhr erfolgt sein.

14. Die Benutzung der sanitären Einrichtungen (Dixies) des Campingplatzes sind kostenlos (ausgenommen Toiletten- und Duschcontainer).

15. Es ist verboten, außerhalb der installierten Feuerstelle weitere Feuerstellen zu errichten. Bei feuergefährlichen Tätigkeiten sind vom Besucher Löschmittel vorzuhalten.

16. Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmitteln) aller Art ist auf dem Campingplatz strikt untersagt.

17. Das gewerbsmäßige Pfandsammeln auf den Park- und Campingflächen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden als Diebstahl zur Anzeige gebracht und führen zu einem unmittelbaren und dauerhaften Hausverbot.

18. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis vom Campinggelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.

19. Die Benutzung von Notstromaggregaten jeglicher Art ist in der Zeit von 23:00 Uhr und 07:00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis vom Campinggelände. Stromaggregate dürfen nur verwendet werden, wenn sie entsprechend der Betriebsanleitung betrieben werden und in technisch einwandfreiem und gewartetem Zustand sind. Insbesondere untersagt ist der Einsatz von Aggregaten, die Öl oder Treibstoff verlieren. Es sind nur ausschließlich Aggregate mit einer Zulassung für den Raum der Europäischen Union erlaubt.

20. Der Campingplatz ist nach der Benutzung in seinem ursprünglichen Zustand zu verlassen; Beschädigungen sind durch den Mieter oder auf dessen Kosten zu beseitigen. Kommt der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter und/oder die Messe Balingen die Schäden auf Kosten des Benutzers beheben oder durch Dritte auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.

21. Der Campingplatz ist sauber zu verlassen. Der zugewiesene Standplatz ist aus Brandschutzgründen regelmäßig von Müll zu befreien. Müll ist in die zur Verfügung gestellten Müllsäcke zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird die Müllentsorgung den entsprechenden Verursachern in Rechnung gestellt.

22. Für die Müllsäcke wird vorab ein Pfand erhoben. Die Höhe des Pfandes ist den Angaben des Festival-ABCs auf der Veranstaltungs-Homepage zu entnehmen. Bei gesäubertem Platz und anschließender Rückgabe des Restmülls an den Rückgabestellen wird nach Rückgabe eines angemessen gefüllten Mülllsacks und einer Platzkontrolle das Müllpfand in voller Höhe zurückerstattet. Den Anweisungen des Personals ist hierbei Folge zu leisten.

23. Die Müllentsorgung hat bis zum Sonntag nach der Veranstaltung um spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen. Danach entfällt jeglicher Anspruch auf das Müllpfand. Die genauen Öffnungszeiten der gesonderten Müllabgabestellen werden vor Ort bekannt gegeben.

24. Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen der Campingflächen sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Das Verschmutzen von Gewässern ist untersagt. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

25. Bei Verstoß gegen die Camping-AGB erfolgt ein Verweis vom Campinggelände. Bei besonders schweren Verstößen behält sich der Veranstalter und/oder die Messe Balingen zusätzlich das Recht der Einleitung zivil- oder strafrechtlicher Verfolgung vor.

26. Ergänzend zu den AGB und den Inhalten des Festival ABCs gelten ggfs. aktuelle Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie aktuelle Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters www.bang-your-head.de und der offiziellen Facebook-Seite.

27. Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Besucher wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

28. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

29. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

30. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung, der Veranstalter behält sich vor Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden nur in solchen nachbezeichneten besonderen Fällen vorgenommen. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartige Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat schriftlich beim Veranstalter eingehen.

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