1. ACHTUNG: Die Campingflächen werden nur für
Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen
ohne gültige Festivaleintrittskarte ist untersagt
und es erfolgt Verweis vom Campinggelände (ggfs. Anzeige wegen Hausfriedensbruch). Die Gebühren für
zuvor versehentlich erworbene Campingkarten werden NICHT zurückerstattet!
2. Das Campen ist ausdrücklich nur auf den als Campingplätze ausgewiesenen
Flächen erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Strafanzeige.
3. Der Campingplatz "Metalcamp" ist ab Dienstag, dem 12.07.2011 ab 16.00 Uhr geöffnet.
Der Campingplatz CP2 ist ab Mittwoch, dem 13.07., ab 18.00 Uhr geöffnet. Die Abreise muß spätestens am Sonntag, dem 17.07.2011 bis 12.00 Uhr
erfolgt sein.
4. Die Benutzung der sanitären Einrichtungen (Dixies) des Campingplatzes
sind kostenlos (ausgenommen Toiletten- und Duschcontainer).
5. Es ist verboten, außerhalb der installierten Feuerstelle weitere Feuerstellen
zu errichten.
6. Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genußmitteln)
aller Art ist auf dem Campingplatz strikt untersagt.
7. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen
23.00 Uhr und 7.00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis
vom Campinggelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.
8. Die Benutzung von Notstromaggregaten jeglicher Art in der Zeit von 23.00 Uhr
und 7.00 Uhr ist ebenfalls strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis
vom Campinggelände.
9. Mit dem Veranstalter und/oder der Messe Balingen ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag
abgeschlossen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr.
Die Campinggebühr ist lediglich das Entgeld für den Platz, auf dem
das Fahrzeug bzw. das Zelt abgestellt und aufgebaut werden kann. Der Veranstalter
und/oder die Messe Balingen haftet nicht für Schäden, die durch andere
Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
10. Der Benutzer hat sein Fahrzeug so abzustellen und ein eventuelles Zelt so
aufzubauen, daß eine Behinderung anderer Benutzer ausgeschlossen ist und
eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet
der Benutzer diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter und/oder die
Messe Balingen berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen
auf Kosten und Risiko des Benutzers umzustellen.
11. Der Campingplatz ist sauber zu verlassen. Müll ist in die zur Verfügung
gestellten Müllsäcke zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird die Müllentsorgung
den entsprechenden Verursachern in Rechnung gestellt.
12. Für die Müllsäcke wird vorab ein Pfand von 5.- Euro erhoben.
Bei gesäubertem Platz und anschließender Rückgabe des Restmülls
an den Rückgabestellen wird nach Rückgabe eines gefüllten Mülllsackes
und einer Platzkontrolle das Müllpfand in voller Höhe zurückerstattet.
Den Anweisungen des Personals ist hierbei Folge zu leisten.
13. Die Müllentsorgung hat bis Sonntag, den 17.07.2011 spätestens
12.00 Uhr zu erfolgen. Danach entfällt jeglicher Anspruch auf das Müllpfand.
Die genauen Öffnungszeiten der gesonderten Müllabgabestellen werden
vor Ort bekannt gegeben.
14. Der Campingplatz ist nach der Benutzung in seinem ursprünglichen Zustand
zu verlassen; Beschädigungen sind durch den Mieter oder auf dessen Kosten
zu beseitigen. Kommt der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter
und/oder die Messe Balingen die Schäden auf Kosten des Benutzers beheben
oder durch Dritte auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.
15. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters und/oder der Messe Balingen
ist stets Folge zu leisten.
16. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Verweis vom Campinggelände; weiter
behält sich der Veranstalter und/oder die Messe Balingen in solchen Fällen
das Recht zur Einleitung zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung vor.